Der EuGH hat bereits 2019 entschieden, dass alle Arbeitnehmer in Europa ihre Arbeitszeiten werden erfassen müssen. Dafür haben Arbeitgeber ein verlässliches System bereitzustellen, mit welchem Arbeitszeiten dokumentiert werden können. Dieses Gesetz soll laut unserem Bundesarbeitsminister 2022 auch in Deutschland in Kraft treten.
Die gesamte Arbeitszeit muss dann vollständig dokumentiert werden. Empfehlenswert ist, auch die Abwesenheiten mit einem digitalen System zu verwalten. Laut dem EuGH-Urteil ist dafür jedes System erlaubt, welches die Zeiten entsprechend speichert und dokumentiert.
Gesetzliche Vorgabe ist bereits heute, dass nach spätestens 6 Arbeitsstunden eine mindestens halbstündige Pause zu machen ist. Nach 9 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Diese Regelung können Sie ganz einfach in meinOnlineBüro hinterlegen. Natürlich können Sie auch Ihre individuelle Pause mit einem Klick erfassen.
Ihre Mitarbeiter können das bequem an jedem Endgerät wie Smartphone, PC, Tablet erledigen. Selbstverständlich sind beliebig viele Anmelde- und Abmeldevorgänge an jeglichem Standort möglich. Die digitale Erfassung über sämtliche Endgeräte bleibt ausdrücklich erlaubt und ist bei meinOnlineBüro möglich.
Auch wenn das EuGH-Urteil in Kraft ist, erfolgte die Umsetzung in nationales deutsches Recht noch nicht. Trotzdem macht es natürlich Sinn sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Tools wie meinOnlineBüro zu testen. Die Zeiterfassung über meinOnlineBüro können Sie dabei auch sehr preisgünstig für beliebig viele Mitarbeiter ohne die weiteren Module stand-alone nutzen.
Im sogenannten Backoffice können Sie oder die entsprechend berechtigten Mitarbeiter die erfassten Einträge auswerten und überwachen einschließlich erfasster Urlaubs- und Krankheitstage.
Die meinOnlineBüro-Zeiterfassung ist effizient und dabei einfach, sicher und mobil!