Stellt der Betriebsprüfer formale Mängel (siehe unten die Beispiele) im Kassenbuch fest kann er Ihre Kasse verwerfen und einfach neu schätzen. Zwischen 2 – 10 % des Jahresumsatzes kann er dann einfach hinzurechnen und der Versteuerung unterlegen. Bei einer Prüfung von 3 Jahren ergeben sich dann schnell hohe Steuer-Nachforderungen und Zinsen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und arbeiten mit dem integrierten rechtssicheren Kassenbuch von meinOnlineBüro.
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Diese Fehler können zur Verwerfung Ihrer Kasse durch den Betriebsprüfer führen:
- Fehlende Belege: Diese sind auch für Privateinlagen und -entnahmen nötig.
- Falsches Datum oder falsche Uhrzeit beim Geldtransit: maßgeblich ist immer das Datum und die Uhrzeit auf den Kontoauszügen
- Überschreibungen und nachträgliche Änderungen oder Streichungen im Kassenbuch
- Keine zeitnahe Eintragung
- Unrichtige Tageskassenberichte
- Keine chronologische Reihenfolge bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
- Keine centgenaue Dokumentation der Beträge
- Rechenfehler, Überschreibungen, nachträgliche Änderungen oder Streichungen
- Diebstahl und Unterschlagungen wurden nicht dokumentiert; d.h. es wurden keine Strafanzeigen gegen Unbekannt erstellt oder Abmahnungen an Mitarbeiter erstellt
- Negativer Kassenbestand: Fehlbeträge deuten auf unrichtige Erfassung hin